Fördermöglichkeiten

Sanierungsdarlehen

Das Land OÖ bietet Sanierungsförderungen für Eigentümerinnen und Eigentümer von Häusern bis zu drei Wohnungen. Gefördert wird die Sanierung (siehe auch „Handwerkerbonus“), die Errichtung von zusätzlichen Wohnräumen/Wohnungen durch Zu- und Einbau, die Schaffung von Wohnungen in bisher nicht für Wohnzwecke genützte Gebäude.

Erfahren Sie mehr unter Förderungen, wie und unter welchen Voraussetzungen Sie diese in Anspruch nehmen können.

 
Absetzung für Abnutzung (AfA) bei Vermietung und Verpachtung

Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist das Gebäude einer Abnutzung ausgesetzt. Dieser Aufwand wird, soweit er mit der Erzielung von Vermietungseinkünften zusammenhängt, steuerlich über die Absetzung für Abnutzung (AfA) berücksichtigt. Das bedeutet ganz allgemein, dass der Steuerpflichtige die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des Gebäudes – verteilt auf die Nutzungsdauer – von der Steuer absetzen kann.

Bei Vermietung und Verpachtung können Anschaffungs- und Herstellungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Wie sich die Bemessungsgrundlage zusammensetzt und wie hoch dann die Absetzung für Abnutzung ist erfahren Sie hier.

Sie haben Räumlichkeiten zu vermieten? Unter freie Wohnungen einreichen können Sie uns Ihr Wohnobjekt anbieten.

Weiterführende Informationen zur Vermietung bieten wir Ihnen hier an. 


 

Eine Initiative von:  logo sozialzentrum voecklabruck logo voeckla ager region
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Wohnungsagentur Vöckla-Ager
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Gmundner Straße 69
4840 Vöcklabruck

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